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Worum geht es?
In einem zweiten Anlauf möchte der Ruderclub
Wohlensee sein
Projekt eines Bootshaueses verwirklichen.
Beim
Uferschutzplan handelt es sich allerdings nicht um ein Baugesuch
sondern lediglich um eine Umzonung, die später eine zügige
Erschliessung des Areals
ermöglichen soll,
gleichgültig was da gebaut wird.

Unsere Bedenken
In dieser Umzonungs-Planung
ist das geplante Bootshaus bereits mit den entsprechenden Dimensionen
in den Plänen eingetragen!
Was gilt jetzt?
Unsere Stellungnahme
Der
Chappele-Leist hat sich anlässlich der ersten
Baupublikation des geplanten Bootshauses ausgiebig mit diesem befasst.
Die
damalige Stellungnahme wurde im September 2005 an die Gemeinde Wohlen
als
Einsprache gegen das generelle Baugesuch eingereicht.
Die
damaligen Argumente haben auch heute noch
weitgehend Gültigkeit.
Zur heutigen
Situation sind deshalb folgende Punkte
nochmals gründlich zu überdenken:
- Der angegebene
Bedarf an Parklätzen ist unrealistisch tief.
- Es sollte kein
Mehrverkehr an diesen Ort gebracht werden.
- Die
Erschliessung über den Araweg ist die einzige jedoch auch nicht
die ideale Lösung. Der Kappelenring ist eine Quartierstrasse,
welche heute schon durch den Verkehr zu den Sportplätzen und zum
Jugendzentrum stark belastet ist.
- Die Antwort des
Ruderclub Wohlensee, es werden keine Events durchgeführt steht zur
Grösse und Einrichtung des Gebäudes im Widerspruch.
- Die Dimensionen
von 52 X 20 X 5 Meter sind ein Fremdkörper an diesem Ort und
wesentlich grösser als die bestehenden Gebäude anderer
Vereine.
- Auch wenn
Ruderboote gross sind, ist die Gebäudefläche mit ca. 1'000 m2
überdimensioniert. Es werden Raumreserven geschaffen. Wofür?
- 5 Meter
Raumhöhe ist für eingeschossiges Bauen nicht notwendig.
- Die Bauordnung
hat sich nicht an ein voreilig gekauftes Gebäude anzupassen.
- Das Einwassern
der Boote ist an dieser Stelle je länger je weniger möglich.
Die Auflandung nimmt stetig zu.
- Die
Einwasserungsstelle liegt im Einzugsbereich eines
Wasservogelschutzgebietes von nationaler Bedeutung.
- Die Nutzung des
Bauvorhabens ist zwangsläufig auf die Region ausgerichtet. Die
verbleibenden Landreserven in dieser Zone sollten aber so genutzt
werden, dass vor allem die Bewohner der Gemeinde Wohlen einen Nutzen
daraus ziehen können.
- Es besteht in
nächster Nähe bereits ein Ruderclub. Aus unserer Sicht
wäre es sinnvoller, die dort vorhandenen Infrastrukturen zu nutzen
oder allenfalls zu erweitern.
Die Umzonung von
Landwirtschaftsland zur
Erschliessung dieses umstrittenen Projekts ist abzulehnen. Eine
Umzonung würde
den Ruderclub Wohlensee veranlassen, das Projekt Bootshaus an dieser
Stelle
weiterzuplanen und es ist mehr als fraglich, dass die Baubewilligung je
erteilt
werden könnte.
Die Änderung des Planes und der
Vorschriften im
Bereich der Zone für Sport- und Freizeitanlagen
im Abschnitt A2 des Uferschutzplan sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht
weiter zu
verfolgen.
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